Unser Angebot
Freier Dienstleistungsverkehr ist die vorübergehende Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat. Der Dienstleistungserbringer ist nicht in dem Mitgliedstaat niedergelassen, in dem er Dienstleistungen erbringt.
Niederlassung bedeutet die tatsächliche Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit durch einen Dienstleistungserbringer auf unbestimmte Zeit und mittels einer festen Infrastruktur, von der aus die Geschäftstätigkeit der Dienstleistungserbringung tatsächlich ausgeübt wird.
Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie sieht die Einrichtung sogenannter Einheitlicher Ansprechpartner (kurz EA genannt) vor, über die alle Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme, Ausübung und Beendigung einer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, abgewickelt werden können. Das Ziel der Dienstleistungsrichtlinie ist es, das Niederlassungsrecht und den freien Dienstleistungsverkehr über die Grenzen hinweg zu vereinfachen. Die Europäische Kommission bietet weitere Informationen zur Dienstleistungsrichtline an.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen darüber, wer die Ansprechpersonen der Institution "Einheitlicher Ansprechpartner Mittleres Ruhrgebiet" sind. Außerdem wird unter anderem die Region der Kooperationspartner näher vorgestellt und Sie erfahren, welche Beratungsangebote es durch die beteiligten Städte und andere Institutionen gibt.

