copyright Europäische Union, 2010
Links:
- Europäische Kommission
- Datenbank "Taxes in Europe" (TEDB)
- Existenzgründungs- portal des BMWi
- Zuständigkeitsfinder des Bundeszentral- amtes für Steuern
- ELSTER
- ElsterOnline
- Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
- Deutscher Steuerberaterverband e.V.
Formulare als pdf-Download:
Steuern und Abgaben
- Allgemeines
- Finanzministerium Nordrhein-Westfalen (NRW)
- Kommunale Steuern und Abgaben
- Nicht kommunale Steuern
- Elektronische Steuererklärung (ELSTER)
- Steuerberater
- Steuern in Europa
Allgemeines
Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, ordnungsgemäß Steuern abzuführen. Dabei kann es sich je nach Art der betrieblichen Tätigkeit, der Höhe der Einkünfte oder Umsätze oder auch der Art der Unternehmensform um verschiedene Steuern handeln. Für jede Steuerart müssen Sie eine Steuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen.
Von der EG-Dienstleistungsrichtlinie sind steuerrechtliche Verwaltungsverfahren gemäß Artikel 2 Absatz 3 der EG-Dienstleistungsrichtlinie ausdrücklich ausgenommen, so dass diese Verfahren nicht für Sie vom Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können. lm Folgenden erhalten Sie einige allgemeine Informationen und weiterführende Links zum Thema Steuern.
Finanzministerium Nordrhein-Westfalen (NRW)
Einen Überblick über die wichtigsten Steuerarten für Unternehmerinnen und Unternehmer erhalten Sie in der Informationsbroschüre des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen "success- Steuertipps für Existenzgründerinnen und Existenzgründer" (PDF).
Kommunale Steuern und Abgaben
Über kommunale Steuern (wie zum Beispiel Grund-, Gewerbe- oder Vergnügungssteuer) sowie kommunale Gebühren (zum Beispiel Abwasserbeseitigungs-, Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren) infomiert Sie das Steueramt der Kommune, in der Ihr Unternehmen ansässig ist. Die Tiefbauämter der Kommunen erteilen Auskünfte über kommunale Erschließungs- und Kanalanschlußbeiträge. Zu den jeweiligen Homepages der Kommunen gelangen Sie auf der Seite "Unser Angebot - Regionale Informationen - ".
Nicht kommunale Steuern
Über Steuerpflichten, bei denen es sich nicht um kommunale Steuern handelt (zum Beispiel Einkommens-, Körperschafts-, Umsatz- oder Lohnsteuer) informieren Sie die zuständigen Finanzämter. Das Bundeszentralamt für Steuern hat einen Zuständigkeitsfinder eingerichtet, mit dessen Hilfe Sie das für Ihr Unternehmen örtlich und sachlich zuständige Finanzamt finden.
Das Finanzamt erhält entweder durch die Gewerbemeldestelle oder Sie als Unternehmer die Mitteilung über Ihre Betriebsgründung. Daraufhin wird Ihnen der Fragebogen des Finanzamtes zur steuerlichen Erfassung (pdf) übersandt.
Elektronische Steuererklärung (ELSTER)
ELSTER bietet allen Arbeitnehmern, Rentnern, Pensionären, Unternehmern und Arbeitgebern die Möglichkeit, verschiedene Steuererklärungen elektronisch via Internet an das Finanzamt zu übermitteln. Dazu kann ElsterFormular, das kostenlose Steuerprogramm der deutschen Finanzverwaltung, oder aber jedes andere Softwareprodukt verwendet werden, in das die ELSTER-Schnittstelle integriert ist.
ElsterOnline ist das neue Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung. Nach der Registrierung bei ElsterOnline können Sie dort die Umsatzsteuer-Voranmeldung, den Antrag auf Dauerfristverlängerung und die Anmeldung der Sondervorauszahlung, die Lohnsteuer-Anmeldung, die Lohnsteuerbescheinigung, die Zusammenfassende Meldung und die Kapitalertragsteuer-Anmeldung (seit 1. Januar 2009) online ausfüllen und abgeben.
Steuerberater
Steuerberater bieten Ihnen eine individuelle Beratung für die Steuerangelegenheiten Ihres Unternehmens und können in Ihrem Auftrag die Steuererklärungen an das Finanzamt erstellen. Einen niedergelassenen Steuerberater in Ihrer Nähe finden Sie auf der Homepage der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe oder über den Steuerberater-Suchservice auf der Homepage des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V.Steuern in Europa
Die Datenbank "Taxes in Europe" (TEDB) ist ein Online-Informationsdienst der Europäischen Kommission, der in englischer Sprache über die wichtigsten Steuern in den EU Mitgliedstaaten informiert. Der Zugang ist kostenfrei. Das System enthält Informationen über rund 650 Steuern in allen Mitgliedstaaten, die der Kommission von den nationalen Behörden zur Verfügung gestellt wurden.
Bezüglich der Mehrwertsteuer erläutert die Europäische Kommission die Vorschriften über den Ort der Erbringung von Dienstleistungen und das Verfahren für Mehrwertsteuererstattungen ab 1.1.2010 auf ihrem Internetportal.

