Kontakt:
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Erphostr. 43
48145 Münster
Tel.: 0049 251/41764-0
Fax: 0049 251/41764-27
E-Mail: mail@stbk-westfalen-lippe.de
Links:
- Bundessteuerberater-kammer
- Gemeinsame Prüfungsstelle der Steuerberaterkammern Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe
- Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
- Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz
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Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Inhaltsverzeichnis
- Organisation und Aufgaben der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
- Besonderheiten des steuerberatenden Berufs als freier Beruf
- Steuerberaterinnen und Steuerberater aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Organisation und Aufgaben der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe ist die berufliche Selbstverwaltung aller in ihrem Kammergebiet niedergelassenen Steuerberaterinnen und Steuerberater. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt sie die durch Gesetz übertragenen Aufgaben wahr und vertritt die beruflichen Interessen von 7.717 Mitgliedern (Stand: 01. Januar 2010).
Ziel der Steuerberaterkammer ist es, den steuerberatenden Beruf als Freien Beruf und als Organ der Steuerrechtspflege zu fördern, weiterzuentwickeln und in der Öffentlichkeit zu positionieren. Dabei ist sie besonders dem Gemeinwohl und den Belangen der Verbraucher verpflichtet.
Als Ratgeber und Dienstleister unterstützt die Steuerberaterkammer ihre Mitglieder in Fragen der Berufsausübung. Sie sorgt für ein breites Angebot der beruflichen Aus- und Fortbildung an Berufsangehörige und deren Mitarbeiter. Die Qualität der Berufsausübung sichert sie durch Beratung und Berufsaufsicht. Darüber hinaus begleitet sie die Entwicklung neuer Beratungsfelder, fördert den Dialog in Netzwerken innerhalb der Kollegenschaft und pflegt den Kontakt zu Politik und Verwaltung, Institutionen, Kammern und Verbänden.
In der Vertretung der beruflichen Interessen der Steuerberaterinnen und Steuerberater arbeitet die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe mit den bundesweit 20 weiteren Steuerberaterkammern und der Bundessteuerberaterkammer eng zusammen. Als berufliche Selbstverwaltung schaffen die Kammern die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Berufsausübung der Angehörigen des steuerberatenden Berufs in Deutschland.
Besonderheiten des steuerberatenden Berufs als freier Beruf
Der Beruf des Steuerberaters gehört zu den so genannten Freien Berufen. Als Freie Berufe werden Berufsbilder bezeichnet, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Besonderes Merkmal der Freien Berufe ist die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit (1 des Gesetzes über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe, kurz PartGG). Die freiberufliche Tätigkeit basiert insbesondere auf einer besonderen beruflichen Qualifikation oder einer schöpferischen Begabung.
Wer in Deutschland als Steuerberaterin beziehungsweise Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte beziehungsweise Steuerbevollmächtigter tätig werden will, muss die Steuerberaterprüfung erfolgreich bestanden haben (wobei es eng gefasste gesetzliche Ausnahmetatbestände gibt) und zugelassenes Mitglied der örtlich zuständigen Kammer sein. Die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe ist die für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster zuständige Kammer.
Steuerberaterinnen und Steuerberater aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Für Angehörige der Europäischen Union (EU) gibt es drei Möglichkeiten, in Deutschland tätig zu werden:
Für eine Niederlassung in Deutschland steht ihnen zum einen der herkömmliche „inländische Weg“ offen – also das Ablegen der Steuerberaterprüfung. Zum anderen können ausländische Steuerberater aus den EU-Mitgliedstaaten eine Eignungprüfung ablegen. Nach erfolgreich bestandener Prüfung sind sie den deutschen Steuerberatern gleichgestellt: Sie werden vollwertiges Mitglied der jeweils zuständigen Steuerberaterkammer, dürfen den Titel „Steuerberater“ führen und unterliegen damit auch allen Berufspflichten. In beiden Fällen ist für die Organisation der Prüfung die Gemeinsame Prüfungsstelle der Steuerberaterkammern Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe zuständig.
Die dritte Möglichkeit besteht darin, ohne Niederlassung vorübergehend in Deutschland tätig zu werden. Steuerberaterinnen und Steuerberater aus Mitgliedstaaten der EU, die von ihrem Heimatland aus vorübergehend oder gelegentlich steuerberatende Tätigkeiten in Deutschland ausüben möchten, müssen sich je nach Herkunftsland bei einer der 21 Steuerberaterkammern anmelden. Welche Kammer für welches Land zuständig ist, regelt das Steuerberatungsgesetz. Danach ist die Kammer Westfalen-Lippe für die irischen Berufsträger zuständig. Ein Franzose, der zum Beispiel vorübergehend in Münster (Kammergebiet Westfalen-Lippe) steuerberatend tätig werden will, müsste seine Eintragung bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, die für Frankreich zuständig ist, vornehmen lassen. Somit sind ausländische Steuerberater, die sich nicht in Deutschland niederlassen, auf kein bestimmtes Kammergebiet festgelegt, werden aber auch kein vollwertiges Mitglied einer Steuerberaterkammer und dürfen nur ihren Heimattitel tragen.
Sowohl die vorübergehende Dienstleistungserbringung als auch die Niederlassung von Steuerberatern aus anderen EU-Mitgliedstaaten regeln die Berufsanerkennungsrichtlinie, die für den steuerberatenden Beruf im Steuerberatungs-gesetz umgesetzt worden ist sowie die Europäische Dienstleistungsrichtlinie.

