
Links:
- Europäisches Justizportal
- Gemeinsames Registerportal der Länder
- Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)
- Amtsgericht Bochum
- Amtsgericht Bottrop
- Amtsgericht Essen
- Amtsgericht Gelsenkirchen
- Amtsgericht Hagen
- Amtsgericht Hattingen
- Amtsgericht Herne
- Deutscher Industrie- und Handelskammertag
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- Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
- Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
- Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
- Tierärztekammer Westfalen-Lippe
- Wirtschaftsprüfer-kammer
Register und Rollen
- Allgemeines
- Das Handelsregister
- Das Gemeinsame Registerportal der Länder
- Die Unternehmensregister in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Das Genossenschaftsregister
- Das Partnerschaftsregister
- Die Handwerksrolle
- Architektinnen und Architekten / Stadtplanerinnen und Stadtplaner
- Ingenieurinnen und Ingenieure
- Steuerberaterinnen und Steuerberater
- Tierärztinnen und Tierärzte
- Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer
Allgemeines
Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die wichtigtsten Register und Verzeichnisse sowie Links zu den zuständigen Institutionen, die Ihnen nähere Informationen hierzu geben können.Das Handelsregister
Jede Unternehmerin und jeder Unternehmer, dessen Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist verpflichtet, sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Ob eine Firma eintragungsfähig und eintragungspflichtig ist, erfahren Sie auf der Homepage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages.
Das Handelsregister enthält Informationen über tatsächliche und rechtliche Verhältnisse der Unternehmen wie zum Beispiel der Sitz, teilweise die Inhaberschaft und eventuelle Haftungsbeschränkungen. Das Handelsregister dient der Rechtssicherheit. Es ist öffentlich einsehbar.
Es besteht keine Eintragungsmöglichkeit für
- Freiberufler
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft)
- Partnerschaftsgesellschaft (Eintragungspflicht im Partnerschaftsregister).
Für die Führung des Handelsregisters ist das Amtsgericht zuständig. Dieses gibt die Eintragung, Löschung und Veränderung öffentlich bekannt.
Vor der Eintragung findet eine Anhörung der zuständigen Industrie- und Handelskammer unter Mitwirkung eines Notars statt.
Grundsätzlich sind alle Unterlagen beim Handelsregister elektronisch einzureichen. Bei Unternehmensgründungen unternimmt dies in der Regel der Notar. Um einen sicheren Datentransfer zu gewährleisten, werden Dokumente über das "Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach" (EGVP) beim Handelsregister eingereicht.
Nähere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Amtsgerichten:
- Amtsgericht Bochum
- Amtsgericht Bottrop
- Amtsgericht Gelsenkirchen
- Amtsgericht Hagen für die Standorte Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hagen, Herdecke, Schwelm und Wetter
- Amtsgericht Hattingen für die Standorte Hattingen und Sprockhövel
- Amtsgericht Herne
Das Gemeinsame Registerportal der Länder
In allen Ländern der Europäischen Union müssen sich Zweigniederlassungen im Handelsregister eintragen lassen.
Mit dem Gemeinsamen Registerportal der Länder bietet die Deutsche Justiz die Möglichkeit, zu jeder Zeit Einsicht in die Handelsregister aller Bundesländer zu nehmen. Neben dem Handelsregister werden auch Daten aus den Genossenschafts- und Partnerschaftsregistern sowie zum Teil aus den Vereinsregistern angeboten.
Auch ohne Kenntnis der Registernummer können Sie gezielt nach registrierten Unternehmen und Einzelfirmen suchen. Der Registerinhalt wird in verschiedenen Darstellungsformen als pdf-Dokument zur Verfügung gestellt und kann gespeichert sowie ausgedruckt werden.
Angeboten werden insbesondere:
- der aktuelle Ausdruck mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen
- der chronologische Ausdruck mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung
- der historische Ausdruck mit allen Daten, die bis zur Umstellung auf die elektronische Registerführung gültig waren.
Die Aktualität der bereits einsehbaren Daten ist jederzeit gewährleistet. Sie erhalten authentische Daten aus dem amtlichen Register, da die Recherche unmittelbar auf den Echtdatenbestand des Handelsregisters zugreift.
Daneben ermöglicht das Registerportal den Abruf von Dokumenten, die auf elektronischem Wege dem Registergericht zugesandt wurden und zum sogenannten Sonderband gehören, wie zum Beispiel Anmeldungen zum Register, Gesellschafterlisten und Satzungen von Kapitalgesellschaften. Außerdem können Sie sich über die aktuellen Handelsregisterbekanntmachungen informieren. Welche Registerbereiche die einzelnen Bundesländer aktuell anbieten, entnehmen Sie bitte den Länderinformationen.
Kosten
Die Registrierung am Registerportal ist kostenfrei. Für die Recherche nach einzelnen Firmen, die Einsicht in die Unternehmensträgerdaten und die Nutzung der Handelsregisterbekanntmachungen entstehen ebenfalls keine Kosten. Für jeden Abruf der zu einer Registernummer angebotenen Daten (Aktueller Ausdruck, Chronologischer Ausdruck, Historischer Ausdruck, Dokumentenabruf) entsteht - unabhängig davon, ob zu der jeweiligen Registernummer vorher oder in der gleichen Sitzung bereits Daten abgerufen wurden - jeweils eine Gebühr in der im Folgenden angegebenen Höhe. Auslagen werden nicht erhoben.
Die Höhe der Abrufgebühren richtet sich nach Nr. 400, 401 des Gebührenverzeichnisses der Justizverwaltungskostenordnung:
- Aktueller Ausdruck (AD) 4,50 Euro
- Chronologischer Ausdruck (CD) 4,50 Euro
- Historischer Ausdruck (HD) 4,50 Euro
- Dokument 1,50 Euro
- Unternehmensträgerdaten (UT) 0,00 Euro
- Veröffentlichungen (VÖ) 0,00 Euro
Zu Beginn des Folgemonats versendet die Servicestelle einen Gebührennachweis per E-Mail. Neben den Abrufdaten ergibt sich aus diesem Gebührennachweis auch der zu zahlende Betrag. Außerdem beinhaltet der Gebührennachweis die eigenen Aktenzeichen des Benutzers, welche bei Aufruf eines Registerblattes angegeben werden können. Über den zu zahlenden Betrag wird sodann eine Rechnung per Post übersandt. Alternativ ist eine Teilnahme am Lastschriftverfahren möglich.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt online. Dazu füllen Sie bitte das Webformular im Bereich Registrierung aus. Hier vergeben Sie auch bereits die gewünschte Kennung, bestehend aus Benutzername und Kennwort. Aus den eingegebenen Daten wird ein Anmeldeformular generiert, das der Servicestelle des gemeinsamen Registerportals der Länder beim Amtsgericht Hagen zu übersenden ist.
Nach Prüfung der Anmeldung erhalten Sie von der Servicestelle einen Aktivierungscode. Sobald Sie damit Ihre Kennung freigeschaltet haben, können Sie in sämtlichen Registerdaten der Länder recherchieren. Sofern sich Änderungen Ihrer Daten ergeben, können diese später ebenfalls online im Bereich Nutzerdaten vorgenommen werden.
Über den Dokumentenabruf erhalten Sie grundsätzlich alle Dokumente, die bezüglich einer Firma im Sonderband enthalten sind. Allerdings finden Sie hier nur Dokumente, die bereits elektronisch dem Registergericht zugeleitet wurden. Sofern das gesuchte Dokument nicht im Registerportal abrufbar ist, können Sie beim zuständigen Registergericht beantragen, dass dieses Dokument online zur Verfügung gestellt wird. Voraussetzung hierfür ist, dass das Dokument nicht älter als zehn Jahre ist. Außerdem ist diese Bereitstellung auf Antrag kostenpflichtig (derzeit 2,00 EUR pro Seite, mindestens 25,00 EUR).
Jahresabschlüsse und Bilanzen sind nicht über das Registerportal abrufbar. Diese erhalten Sie ausschließlich über das Unternehmensregister des Bundesanzeigers.
Für die Eintragungen in den jeweiligen Registern sind die registerführenden Amtsgerichte zuständig. Bei Fragen zum Inhalt wenden Sie sich daher bitte an das zuständige Amtsgericht.
Die Unternehmensregister in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Das Europäische Justizportal gibt Ihnen einen Überblick über Unternehmensregister in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Zu den Hauptdienstleistungen dieser Register gehören die Registrierung, Prüfung und Speicherung von unternehmensbezogenen Informationen wie beispielsweise Angaben zu Rechtsform, Sitz, Kapital und rechtlichen Vertretern eines Unternehmens sowie Bereitstellung dieser Informationen für die Öffentlichkeit.Das Genossenschaftsregister
Die Genossenschaft ist eine Gesellschaft, welche die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft Ihrer Mitglieder (Genossen) durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb bezweckt. Die für die Genossenschaft geltenden Bestimmungen ergeben sich aus dem Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (GenG).Das bei den Amtsgerichten geführte Genossenschaftsregister enthält Auskünfte über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse der Genossenschaft und dient damit der Sicherheit des geschäftlichen Verkehrs mit der Genossenschaft.
Nähere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Amtsgerichten (siehe oben unter "Das Handelsregister").
Das Partnerschaftsregister
Die Partnerschaft ist eine Gesellschaft, in der sich Angehörige der Freien Berufe, zum Beispiel Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen und Steuerberater oder Ärztinnen und Ärzte, zur gemeinsamen Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Die für die Partnerschaft geltenden Bestimmungen ergeben sich aus dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG).Das bei den Amtsgerichten geführte Partnerschaftsregister offenbart die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse einer Partnerschaft. Das Partnerschaftsregister für das Land Nordrhein-Westfalen wird zentral beim Amtsgericht Essen geführt.

