Rechtsform des Unternehmens
Inhaltsverzeichnis
- Gründung nach ausländischem oder deutschem Recht
- Das Einzelunternehmen
- Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
- Die Genossenschaft
- Links
Gründung nach ausländischem oder deutschem Recht
Bei der Ansiedlung beziehungsweise Gründung Ihres Unternehmens in Deutschland können Sie unter verschiedenen Rechtsformen wählen, die vor allem die rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Belange Ihres Unternehmens unterschiedlich regeln. Es wird empfohlen, hierzu sowohl eine ausführliche Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder auch durch eine Steuerberaterin beziehungsweise einen Steuerberater in Anspruch zu nehmen. Eine Unternehmensgründung ist sowohl nach ausländischem Recht als auch nach deutschem Recht möglich:Gründung nach ausländischem Recht:
Die Gründung nach ausländischem Recht kommt für ausländische Unternehmen in Frage, die eine Niederlassung in Deutschland gründen möchten. In diesem Fall ist die Gründung nach dem Recht des Landes, in dem das ausländische Unternehmen seinen Hauptsitz hat, möglich. Das setzt allerdings unter anderem voraus, dass das ausländische Unternehmen bereits an seinem Hauptsitzort im dortigen Handelsregister eingetragen ist und hier eine Zweigstelle des ausländischen Unternehmens gründet.
Gründung nach deutschem Recht:
Für die Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens ist zunächst wichtig, welche Tätigkeit ausgeübt werden soll. Freiberufler sind beispielsweise in einigen Fällen durch das Berufsrecht auf bestimmte Rechtsformen festgelegt (zum Beispiel Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf die Sozietät, die Partnerschaftsgesellschaft oder die besondere Rechtsanwalts-GmbH). Grundsätzlich können die deutschen Rechtsformen so zusammengefasst werden:
- Einzelunternehmen
- Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
- Genossenschaften.
Das Einzelunternehmen
Ein Einzelunternehmen entsteht, wenn Sie als Unternehmerin beziehungsweise als Unternehmer ein Gewerbe oder einen Freien Beruf allein ausüben möchten. Zu dieser Rechtsform gehören die in das Handelsregister Eingetragene Kauffrau (abgekürzt: e. K. oder e. Kffr.) sowie der Eingetragene Kaufmann (abgekürzt: e.K. oder e. Kfm.) und der beziehungsweise die nicht in das Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende.Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
Zur Gründung einer Gesellschaft sind mehrere Personen oder Unternehmen notwendig.- Personengesellschaften:
bei
Personengesellschaften haften die Gesellschafterinnen und Gesellschafter
für die Schulden des Unternehmens mit ihrem persönlichen Vermögen. Die
Gesellschafterinnen und Gesellschafter müssen kein Mindestkapital
aufbringen und sind darüber hinaus nicht nur Inhaberin beziehungsweise
Inhaber, sondern auch Leiterin oder Leiter ihres Unternehmens. Zu den
Personengesellschaften zählen die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
(GbR), die Kommanditgesellschaft (KG), die Offene Handelsgesellschaft
(OHG), die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) und die Gesellschaft mit
beschränkter Haftung und Co. KG (GmbH & Co. KG).
- Kapitalgesellschaften: die Haftungsbeschränkung ist je nach Branche ein wichtiger Grund für die Wahl einer Kapitalgesellschaft als Rechtsform. Ihre Gesellschafterinnen und Gesellschafter beziehungsweise Aktionärinnen und Aktionäre haften für geschäftliche Aktivitäten - mit Ausnahmen - nur in Höhe ihrer Einlage. Für größere Vorhaben spielt allerdings auch die notwendige Kapitalbeschaffung eine Rolle. Gesellschafterinnen und Gesellschafter beziehungsweise Aktionärinnen und Aktionäre geben Kapital, ohne dass diese aktiv an der Geschäftsführung beteiligt werden müssen. Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG).
Die Genossenschaft
Die Genossenschaft ist ein Kooperationsmodell für mittelständische Untenehmen. Zweck ist die gemeinschaftliche und solidarische Förderung aller Mitglieder zum Beispiel durch gemeinsamen Einkauf, gemeinsame Auftragsakquisition und -abwicklung, Werbung und Sicherung von Qualitätsstandards. Diese Rechtsform ist die Eingetragene Genossenschaft (eG).Links
Nähere Informationen über die verschiedenen Rechtsformen eines Unternehmens erhalten Sie auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.Auch die Publikation "GründerZeiten Nr. 33" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, die Sie als pdf-Datei herunterladen können, informiert zum Thema "Rechtsformen".

