Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
Zur Gründung einer Gesellschaft sind mehrere Personen oder Unternehmen notwendig.Personengesellschaften
Bei Personengesellschaften haften die Gesellschafterinnen und Gesellschafter für die Schulden des Unternehmens mit ihrem persönlichen Vermögen. Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter müssen kein Mindestkapital aufbringen und sind darüber hinaus nicht nur Inhaberin beziehungsweise Inhaber, sondern auch Leiterin oder Leiter ihres Unternehmens. Zu den Personengesellschaften zählen die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Kommanditgesellschaft (KG), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Co. KG (GmbH & Co. KG).
Kapitalgesellschaften
Die Haftungsbeschränkung ist je nach Branche ein wichtiger Grund für die Wahl einer Kapitalgesellschaft als Rechtsform. Ihre Gesellschafterinnen und Gesellschafter beziehungsweise Aktionärinnen und Aktionäre haften für geschäftliche Aktivitäten - mit Ausnahmen - nur in Höhe ihrer Einlage. Für größere Vorhaben spielt allerdings auch die notwendige Kapitalbeschaffung eine Rolle. Gesellschafterinnen und Gesellschafter beziehungsweise Aktionärinnen und Aktionäre geben Kapital, ohne dass diese aktiv an der Geschäftsführung beteiligt werden müssen. Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG).

