
Deutsches Patent- und Markenamt
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Patent- und Markenrecht
- Allgemeines
- Das Deutsche Patent- und Markenamt
- Die Patentanwaltskammer
- Signo - Schutz von Ideen für die gewerbliche Nutzung
- Das Europäische Patentamt
- Die Europäische Kommission
- Die Industrie- und Handelskammern
Allgemeines
Der Erfolg eines Unternehmens basiert häufig auf neuen Ideen, innovativen Produkten und Verfahren. Wer etwas Neuartiges oder Besonderes anbieten kann, hat einen erheblichen Wettbewerbsvorteil, den es zu bewahren gilt. Dieses kann durch Schutzrechte wie zum Beispiel Patente oder Marken erreicht werden.
Zu den gewerblichen Schutzrechten, zu denen Sie durch Anklicken eine nähere Erläuterung erhalten, gehören
Diese Rechte bieten Erfinderinnen und Erfindern sowie Unternehmen einen zeitlich begrenzten Schutz vor Nachahmung durch Konkurrentinnen und Konkurrenten und verschaffen ihnen somit einen Marktvorsprung.
Im folgenden stellen wir Ihnen die beteiligten Behörden und Institutionen vor, die Sie bei Bedarf auch direkt kontaktieren können und die noch weitere Informationen zu den gewerblichen Schutzrechten bieten.
Das Deutsche Patent- und Markenamt
Die Schutzrechte für gewerbliche und technische Innovationen werden in Deutschland vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Zentralbehörde erteilt, veröffentlicht und verwaltet. Für die Anmeldung aller gewerblichen Schutzrechte steht mittlerweile der kostengünstige und schnelle Onlineservice DPMA zur Verfügung.
Die Patentanwaltskammer
Die Patentanwaltskammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts bietet ein umfangreiches Beratungsangebot sowie Informationen für Erfinderinnen und Erfinder. Sie hat sich die Weiterentwicklung des Berufsstandes der Patentanwälte sowie des Gewerblichen Rechtschutzes zur Aufgabe gemacht. Auf der Homepage der Patenanwaltskammer können Sie neben anderem Informations- und Serviceangeboten auch niedergelassene Patentanwältinnen und Patentanwälte in Ihrer Nähe finden.
Signo - Schutz von Ideen für die gewerbliche Nutzung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) unterstützt Hochschulen, Unternehmen und freie Erfinderinnen und Erfinder bei der rechtlichen Sicherung und wirtschaftlichen Verwertung ihrer innovativen Ideen mit dem Programm SIGNO. Das BMWi verfolgt mit diesem Programm das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen, Handwerksbetrieben sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründern zu sichern. Nähere Informationen zu diesem Programm erhalten Sie auf der Homepage des BMWi.
Das Europäische Patentamt
Das Europäische Patentamt als Organ der Europäischen Patentorganisation prüft Patentanmeldungen und erteilt europäische Patente. Es bietet Erfinderinnen und Erfindern sowie Unternehmen ein einheitliches Anmeldeverfahren für bis zu 39 europäische Staaten. Zum Tätigkeitsfeld des Amtes gehört außerdem die Bereitstellung von Patentinformationen und Ausbildungsangeboten. Auf der Homepage des Europäischen Patentamtes können Sie weitere Auskünfte erhalten.
Die Europäische Kommission
Auch das Portal der Europäischen Kommission bietet Ihnen ausführliche Informationen über das Patent- und Markenrecht innerhalb der Europäischen Union.
Die Industrie- und Handelskammern
Die örtlichen Industrie- und Handelskammern geben ebenfalls Hinweise zu den gewerblichen Schutzrechten und bieten hierzu Beratungsleistungen an:

