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Öffentliche Förderung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die Europäische Union, der Bund sowie das Land NRW unterstützen unternehmerische Aktivitäten mit zahlreichen Förderprogrammen. Grundsätzlich sind Förderprogramme nur Hilfe zur Selbsthilfe. Eine Gesamtfinanzierung muss sichergestellt und eigene Mittel im angemessenen Umfang vorhanden sein. Die tragfähige Existenz darf nicht dauerhaft von Fördermitteln abhängen.
Öffentliche Fördermittel können aber Unternehmen dabei helfen, anstehende betriebliche Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen.
Von diesen Angeboten profitieren nicht nur Neugründungen. Unterstützung erhält auch, wer ein Unternehmen festigt oder erweitert, beziehungsweise wer stillgelegte oder von Stilllegung bedrohte Betriebe übernimmt. Darüber hinaus werden neue technologische Entwicklungen, Maßnahmen der rationellen Energieverwendung und der Schritt in Auslandsmärkte gefördert. Die Angebote reichen von zinsgünstigen Krediten, Haftungsfreistellungen und Bürgschaften bis hin zu Zuschüssen und Eigenkapitalhilfen.
Die Abwicklung der Förderprogramme für mittelständische Unternehmen erfolgt auf Bundesebene in erster Linie durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), auf Landesebene vor allem durch die NRW.BANK. Bei der NRW.BANK erhalten Sie detaillierte Informationen zu weiteren Förderangeboten des Landes - beispielsweise zum Kreditprogramm Mikrodarlehen. Die NRW.BANK hat eine Infoline geschaltet, unter der Ratsuchende eine erste kompetente und vertrauliche Beratung zu den Förderprogrammen erhalten. Die Links finden Sie unten auf dieser Seite.
Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die sich erstmalig selbstständig machen und zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, können in NRW eine Meistergründungsprämie erhalten.
Umfangreiche Recherchemöglichkeiten bietet zudem die Förderdatenbank des Bundes. Die Links finden Sie unten auf dieser Seite.
Förderarten
Neben den öffentlichen Finanzierungshilfen wie Krediten, Zuschüssen oder Bürgschaften bestehen noch folgende Fördermöglichkeiten für Existenzgründerinnen und Existenzgründer:1. Beratungskostenzuschüsse
- Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (vor der Gründung)
- Gründercoaching Deutschland (für den Zeitraum bis zu fünf Jahren nach der Gründung oder Unternehmensübernahme)
- Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen sowie freie Berufe durch das Bundesamt für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
- Bildungsscheck für Kurse der beruflichen Weiterbildung für Existenzgründer und Existenzgründerinnen in den ersten fünf Jahren
- Bildungsprämie für Erwerbstätige, Selbständige und Freiberufler (Förderung ist einkommensabhängig)
- Gründungszuschuss zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit aus dem Arbeitslosengeld I - Bezug
- Einstiegsgeld zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit aus dem Arbeitslosengeld II - Bezug
- Eingliederungszuschuss für förderungsbedürftige Arbeitnehmer
- Meistergründungsprämie für erstmalige Gründungen in NRW durch Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister
Broschüren
Auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie können Sie die Informationsbroschüre "GründerZeiten Nr. 06 - Existenzgründungsfinanzierung" bestellen oder als pdf-Datei herunterladen.
Zu folgenden Themen können Sie sich Informationen als pdf-Datei herunter laden:

