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Auf dem Photo ist ein Formular "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss" zu sehen, auf dem mehrere Geldmünzen sowie fächerförmig ausbebreitete Geldscheine liegen.

Kontakt:
Amtsgericht Hagen
- Zentrale Mahnabteilung -
Hagener Str. 145
48099 Hagen

Tel.: 0049 2331/967 - 5
Fax: 0049 2331/967 - 700

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Mahnwesen

Kommen ein oder mehrere Kunden Ihres Unternehmens ihren Zahlungsverpflichtungen nicht oder auch nicht rechtzeitig nach, können diese ausbleibenden Zahlungseingänge Ihr Unternehmen in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten bringen. Daher ist es für den Erfolg Ihres Unternehmens unerläßlich, ein funktionierendes Forderungsmanagement zu betreiben, das beinhaltet unter anderem die Prüfung der Zahlungsfähigkeit eines Kunden, eine zügige und formal korrekte Rechnungsstellung, eine sorgfältige Überwachung der Zahlungseingänge sowie die sofortige Versendung von Zahlungserinnerungen bei ausbleibenden Zahlungseingängen.

Die Zahlungserinnerung, auch Mahnung genannt, setzt den Schuldner in Verzug. Leistet er die geschuldete Forderung dann immer noch nicht, kann beim Mahngericht ein Mahnbescheid beantragt werden. Erfolgt auch daraufhin noch keine Zahlung des Schuldners, ergeht ein Vollstreckungsbescheid, der die zwangsweise Einziehung der Forderung durch einen Gerichtsvollzieher ermöglicht. Nähere Informationen über das Mahnverfahren erhalten Sie auf dem Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen.

Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren

Das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren bietet die Möglichkeit, schnell und kostengünstig einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel zu erlangen. In Nordrhein-Westfalen wird dieses Verfahren für die Region Mittleres Ruhrgebiet bei der Zentralen Mahnabteilung des Amtsgerichtes Hagen eingesetzt. Durch die Zentralisierung können moderne effektive Möglichkeiten der Antragstellung angeboten werden (online-Antragstellung, maschinell-lesbare Belege sowie elektronischer Datenaustausch).

Forderungssicherungsgesetz

Am 1. Januar 2009 trat das Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz) in Kraft. Das Gesetz soll Werkunternehmen, vor allem in der Baubranche, dazu verhelfen, schneller an ihr Geld zu kommen. Das "Forderungssicherungsgesetz" sieht vor, dass Schuldner auch ohne Mahnung bereits 30 Tage nach Rechnungserhalt in Verzug geraten.

Europäisches Mahnverfahren 

Mit der ab 2008 geltenden Verordnung EG Nr. 1896/2006 wird ein Europäisches Mahnverfahren eingeführt. Dieses Verfahren führt zur Vereinfachung und Beschleunigung grenzüberschreitender Verfahren im Zusammenhang mit unbestrittenen Geldforderungen und zur Verringerung der Verfahrenskosten. Die Europäische Kommission informiert auf ihrem Internetportal über das europäische Mahnverfahren.