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Wirtschaftsförderung
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Geschäftsaufgabe
Ein Dienstleister kann sich aus verschiedenen Gründen wie Ruhestand, neue berufliche Herausforderungen oder Krankheit dazu entschließen, sein Gewerbe oder Unternehmen abzuwickeln.
Außer bei einer Übertragung umfasst die Abwicklung eines Unternehmens in der Regel folgende Schritte:
- Unterrichtung der Gewerbemeldestelle, bei der das Unternehmen ursprünglich angemeldet wurde, dass die Gewerbeerlaubnis oder die Eintragung der Firma im Handelsverzeichnis gestrichen werden soll. Die Abmeldung kann formlos schriftlich, unter Angabe der Änderungsgründe, Name, Anschrift und Unterschrift per Post oder Fax vorgenommen werden. Die Gewerbemeldestelle unterrichtet alle Behörden und Institutionen, die mit Ihrem Gewerbe in Verbindung stehen, von der Abmeldung Ihres Gewerbes.
- Entrichtung der fälligen Sozialbeiträge und Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen
Verkauf von Anlagen, Lagerbeständen und Büroausrüstung. - Begleichung etwaiger ausstehender Schulden des Unternehmens.

