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Genehmigungen

Auf dem Bild sieht man einen Stapel Akten, der auf einem Sideboard liegt.

In Deutschland ist grundsätzlich Gewerbefreiheit gegeben. Zur Ausübung bestimmter Gewerbe und Freier Berufe benötigen Sie allerdings besondere Genehmigungen (Erlaubnisse) oder besondere Nachweise. Hier wird zum Zwecke des Verbraucherschutzes die persönliche Zuverlässigkeit geprüft und festgestellt, ob besondere qualifikatorische, finanzielle oder auch bauliche Voraussetzungen vorliegen. Bitte informieren Sie sich möglichst frühzeitig, um zu klären, ob und welche Genehmigungen und Nachweise Sie benötigen. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.

Wer benötigt eine besondere Genehmigung (Erlaubnis)?
Welche Genehmigungen und Nachweise erforderlich sind, richtet sich nach der Art der Tätigkeit des Unternehmens:
  • Freie Berufe - Wer zu den "geregelten" Freien Berufen zählt (zum Beispiel Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Ärztinnen oder Ärzte, Steuerberaterinnen oder Steuerberater), braucht bestimmte Zulassungen, um sich selbständig zu machen. Bei den "ungeregelten" Freien Berufen (zum Beispiel Künstlerin und Künstler, Schriftstellerin und Schriftsteller, Wissenschaftlerin und Wissenschaftler) bedarf es keiner besonderen Genehmigung.
  • Industrieanlagen mit besonderen Umwelteinflüssen müssen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt werden.
  • Einzelhandel - Für verschiedene Handelsbereiche wie zum Beispiel Arzneimittel sind besondere Sachkundenachweise notwendig.
  • Sonstige erlaubnispflichtige Gewerbe sind unter anderem das Gastronomiegewerbe und das Handwerk.
Was wird für die Erteilung einer Genehmigung (Erlaubnis) geprüft?
Erlaubnispflichtige Gewerbe können nur mit einer Zulassung ausgeübt werden. Bei den Erfordernissen zur Erlangung einer Erlaubnis handelt es sich zumeist um folgende:
  • persönliche Zuverlässigkeit: zum Beispiel durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses und Auszugs aus dem Gewerbezentralregister sowie einer Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
  • sachliche Voraussetzungen: zum Beispiel Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (vor allem durch Auszug aus dem Insolvenzregister und Auszug aus dem Zentralschuldenregister), erforderlicher Zustand der Gewerberäume durch Bauzeichnung
  • fachliche Voraussetzung: ausschlaggebend hierfür sind je nach geforderter Qualifikation die Teilnahme an einer Weiterbildung mit oder ohne Prüfung, eine Ausbildung oder aber ein Studium.
Wann müssen Genehmigungen (Erlaubnisse) beantragt werden? 
Erlaubnisse müssen vor Beginn der Tätigkeit eingeholt werden. Da die Beantragung von Genehmigungen und die Beschaffung von Nachweisen Zeit erfordert, sollten Sie die Beantragung möglichst frühzeitig vornehmen, damit sich Ihr Gründungsvorhaben nicht verzögert.

Wo müssen Genehmigungen (Erlaubnisse) beantragt werden?
Die Erlaubnis ist bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Sie hängt - je nach Gewerbe - von verschiedenen Nachweisen ab, die von Ihnen beizubringen sind. Welches die jeweils zuständigen Behörden sind, richtet sich vor allem nach der Tätigkeit Ihres Unternehmens. Im Ausland erworbene Qualifikations- und Ausbildungsnachweise, wie zum Beispiel Diplome, müssen erst in Deutschland anerkannt werden und sollten in deutscher Übersetzung vorgelegt werden.