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Das Bild zeigt zwei Hände, die geschüttelt werden.

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Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn

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Fusion

Grundsätzlich können Unternehmen in Deutschland und Europa auf vielfältige Weise miteinander fusionieren. Diese Möglichkeit gehört zur unternehmerischen Freiheit in einer marktwirtschaftlich verfassten Wirtschaftsordnung, weil sich Unternehmenszusammenschlüsse positiv auf Wettbewerb und Märkte auswirken können. Unternehmen können auf diese Weise ihre Geschäftsfelder neu ausrichten, ihr Innovationspotential erhöhen und damit den Wettbewerb beleben. Andererseits können Zusammenschlüsse von Unternehmen für den Wettbewerb aber auch nachteilig sein, wenn in der Folge die Marktmacht von Unternehmen erheblich zunimmt.

Um nachteilige Auswirkungen von Unternehmenszusammenschlüssen auf den Wettbewerb vorab auszuschließen, unterliegen Unternehmenszusammenschlüsse der Fusionskontrolle durch die Wettbewerbsbehörden. Im Rahmen der Fusionskontrolle prüfen diese die Auswirkungen eines Zusammenschlusses auf den Wettbewerb der jeweils betroffenen Märkte. Ziel der Fusionskontrolle ist es, marktbeherrschende Stellungen zu verhindern. Führt also eine Fusion zu einer marktbeherrschenden Stellung, muss sie von der zuständigen Wettbewerbsbehörde grundsätzlich untersagt werden.

Ob das Bundeskartellamt oder die europäische Kommission in ihrer Funktion als europäische Wettbewerbsbehörde zuständig ist, ist von den Umsätzen der jeweiligen Unternehmen abhängig. Die Unternehmen müssen ein Zusammenschlussvorhaben beim Bundeskartellamt anmelden, wenn sie mit ihren Umsätzen die im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Umsatzschwellen überschreiten. Wenn Zusammenschlußvorhaben von gemeinschaftsweiter Bedeutung sind, werden sie von der Europäischen Kommission in Brüssel geprüft. Ein Zusammenschluß hat gemeinschaftsweite Bedeutung, wenn bestimmte Umsatzschwellenwerte - die deutlich über denjenigen des GWB liegen - überschritten werden. Diese sind in der Europäischen Fusionskontollverordnung festgelegt.

Nähere Informationen über rechtliche Grundlagen, Aufgaben und Organisation der Wettbewerbskontrolle können sie der Homepage des Bundeskartellamtes entnehmen.

Die Europäische Union hat Vorschriften eingeführt, die Zusammenschlüsse von Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowohl innerhalb eines Landes als auch grenzüberschreitend ermöglichen. Es bestehen auch Regelungen über die Spaltung von Unternehmen, bei der das übernommene Unternehmen abgewickelt wird und seine Vermögenswerte auf das übernehmende Unternehmen übertragen werden. Die neuen Vorschriften sollen vor allem kleinen Unternehmen zugute kommen, die  in mehr als nur einem EU-Land tätig sein möchten. Übernahmen und Fusionen können auch durch neue Formen europäischer Wirtschaftsstrukturen - wie die europäische Aktiengesellschaft, die europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung und die europäische Genossenschaft - herbeigeführt werden.  Nähere Informationen zu den rechlichen Rahmenbedingungen derartiger Vorhaben, insbesondere der Fusionskontrolle, finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission.