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Eröffnung eines Geschäfts- und Privatkontos

Auf dem Bild ist ein Bankschalter zu sehen, an dem eine Mitarbeiterin gerade mehrere Geldscheine entgegen nimmt.

Zur Abwicklung der finanziellen Transaktionen Ihres Unternehmens benötigen Sie ein Geschäftskonto. Daneben empfiehlt sich die Eröffnung eines Privatkontos. Alle großen, international tätigen deutschen Kreditinstitute haben Niederlassungen im Einzugsbereich des Einheitlichen Ansprechpartners Mittleres Ruhrgebiet und Sie können frei wählen, bei welchen Kreditinstitut Sie Ihre Konten eröffnen. Meistens sind die Konten noch am selben Tag verfügbar. Die Kreditinstitute sind allerdings nicht verpflichtet, ein Konto einzurichten. Es ist ratsam, vor der Eröffnung des Kontos mit dem Kreditinstitut Kontakt aufzunehmen, um beispielsweise zu klären, welche Unterlagen benötigt werden oder in welcher Sprache die Unterlagen sein müssen. Zur Abwicklung der Formalitäten sollte dann ein Termin mit dem Kreditinstitut vereinbart werden.

Eröffnung eines Geschäftskontos
Benötigt werden in der Regel:
  • der Reisepass oder Personalausweis der Geschäftsführerin beziehungsweise des Geschäftsführers
  • die Freizügigkeitsbescheinigung
  • die Gewerbeanmeldung
  • Auszüge aus dem Handelsregister, wenn das Unternehmen dort eingetragen sein muss
  • der Gesellschaftsvertrag.
Eröffnung eines Privatkontos
Benötigt werden in der Regel:
  • der Reisepass oder Personalausweis
  • die Meldebescheinigung
  • die Freizügigkeitsbescheinigung.
Für die Aufnahme eines Kredites sind weitere Unterlagen erforderlich. Bitte erfragen Sie bei Ihrem Kreditinstitut, welche Unterlagen genau für einen Kreditantrag vorzulegen sind.