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Einzelunternehmen

Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmen entsteht, wenn Sie als Unternehmerin beziehungsweise als Unternehmer ein Gewerbe oder einen Freien Beruf allein ausüben möchten. Zu dieser Rechtsform gehören die in das Handelsregister Eingetragene Kauffrau (abgekürzt: e. K. oder e. Kffr.) beziehungsweise der Eingetragene Kaufmann (abgekürzt: e.K. oder e. Kfm.) und der beziehungsweise die nicht in das Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende.