- Europäische Kommission
- Existenzgründungs- portal des BMWi
- Bundesagentur für Arbeit
- Jobbörse
- Bundesagentur für Arbeit - Weiterbildung
- minijob-zentrale
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
- Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
- Gesellschaft für innovative Beschäfti- gungsförderungs mbH
- Regionalagentur Mittleres Ruhrgebiet
- Regionalagentur Emscher-Lippe
- Regionalagentur Märkische Region
Einstellung und Beschäftigung
Inhaltsverzeichnis
- Allgemeines
- Die Regionalagenturen
- Hinweise zur Einstellung von Personal
- An wen kann ich mich wenden?
Allgemeines
Das Einstellen und Führen von qualifiziertem Personal gehören zu den entscheidenden Erfolgsfaktoren eines Unternehmens.
Besondere Fähigkeiten erfordert dabei die Personalverwaltung, also die Vereinbarung der Löhne und Gehälter, die Einhaltung der Sozialversicherungsvorschriften und die Besetzung von Stellen mit dem dafür geeigneten Personal.
Informationen für Arbeitssuchende, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie zahlreiche Serviceangebote bietet die Bundesagentur für Arbeit an, welche als zentrale Anlaufstelle individuelle Betreuungs- und Beratungsangebote anbietet. Die bundesweite Jobbörse und weitere Berufs- und Bildungsinformationen können über das Internet abgerufen werden. Welche weiteren Aufgaben die Agentur für Arbeit erfüllt, erfahren Sie auf deren Homepage.
Zusätzlich zur Agentur für Arbeit gibt es inzwischen eine Reihe von privaten Personalvermittlungs- und Zeitarbeitsfirmen, die ihre Dienstleistungen in diesem Bereich anbieten.
Zur Erhaltung beziehungsweise zur Erlangung eines Arbeitsplatzes ist "Lebenslanges Lernen" in Folge der rasanten und permanenten technologischen Entwicklungen in nahezu allen Berufszweigen unentbehrlich. Entsprechend gewinnen Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen immer größere Bedeutung. Einen umfassenden Überblick über das Angebotsspektrum der Arbeitsmarktpolitik des Landes Nordrhein-Westfalen bietet die Homepage der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderungs mbH.
Die Regionalagenturen
Allgemeines
Ein großer Teil der Landespolitik wird in den Regionen Nordrhein-Westfalens realisiert. Mit Hilfe der Regionen kann das Land seine arbeitspolitischen Ziele in den Handlungsfeldern Jugend und Berufsausbildung, Integration besonderer Zielgruppen und Förderung der Beschäftigungsfähigkeit am besten umsetzen. 16 Regionalagenturen stehen im Zentrum eines Netzwerkes, das die Regionen und ihre Akteure mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verbindet. Bei der Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in Nordrhein-Westfalen stellen die Regionalagenturen das Bindeglied zwischen dem Arbeitsministerium und der Region dar.
Die Regionalagentur Mittleres Ruhrgebiet ist für Bochum, Hattingen, Herne und Witten zuständig, während die übrigen Gemeinden des Ennepe-Ruhr-Kreises sowie die kreisfreie Stadt Hagen durch die Regionalagentur Märkische Region betreut werden. Bottrop und Gelsenkirchen fallen unter den Zuständigkeitsbereich der Regionalagentur Emscher-Lippe.
Beratung, Koordination und Organisation
Die Regionalagenturen unterstützen den Aufbau und die Pflege von Kooperationen und Netzwerken in den Regionen. Als Anlaufstelle für regionale Kooperationspartner bieten sie vielfältige Serviceleistungen:
- Information über Fördermöglichkeiten und Beratung von Projektträgern, Antragstellern und Unternehmen im Zusammenhang mit geplanten Vorhaben des Landes in der Region;
- Koordinierung von Aktivitäten unterschiedlicher Akteure bei der Umsetzung;
- Ansprache von Unternehmen und ihre Vernetzung;
- Entgegennahme, Beurteilung und Prüfung von Förderanträgen und Weiterleitung an die Bewilligungsbehörde.
Die Regionalagenturen leisten als Geschäftsstelle die organisatorische und fachliche Unterstützung von Lenkungskreisen und Facharbeitskreisen in der Region.
Öffentlichkeitsarbeit und Information
Die Regionalagenturen informieren die regionalen Akteure über die Ausrichtung der EU-Strukturfonds und der damit verbunden Landespolitik. Zum Informationsauftrag gehört darüber hinaus die regionale Öffentlichkeitsarbeit, die regelmäßig über die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds und der damit verbundenen Landespolitik in der Region berichtet.
Hinweise zur Einstellung von Personal
Bei der Einstellung von Personal sind folgende Schritte durchzuführen:
- Betriebsnummer beantragen (Bundesagentur für Arbeit)
- Meldung zur Sozialversicherung (Krankenkassen oder minijob-zentrale)
- Meldung bei der Berufsgenossenschaft (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
- Abführung der Lohnsteuer an Betriebsstättenfinanzamt
Das Unternehmensportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) enthält weitere Informationen.
Bei der Schaffung von Arbeitsplätzen sind folgende Hinweise zu beachten:
Als Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung werden Ausbildungsberufe staatlich anerkannt und hierfür Ausbildungsordnungen erlassen.
Individuelle Auskünfte geben die Ausbildungsberatungen der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammer.
Bei der Einstellung ausländischer Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer sind besondere Voraussetzungen zu beachten: der Aufenthaltstitel enthält eine Aussage darüber, ob die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Fragen zur Ausländerbeschäftigung in Deutschland beantwortet Ihnen Ihre örtliche Bundesagentur für Arbeit.
Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Union gibt jedem EU-Bürger und jeder EU-Bürgerin das Recht, in einem anderen Land der EU zu arbeiten, ohne dass hierfür eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist. Seit dem 01. Mai 2011 genießen auch Unionsbürger der Mitgliedstaaten, die am 01. Mai 2004 der EU beigetreten sind, die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft und haben freien Zugang zu jeder Beschäftigung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat hierzu auf seiner Homepage eine Informationsbroschüre bereitgestellt. Besonderheiten gelten weiterhin für Bürgerinnen und Bürger der neuen EU-Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien, die noch bis voraussichtlich zum 31.12.2013 eine Arbeitsgenehmigung-EU benötigen. Informationen hierüber erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Bundesagentur für Arbeit.
In ihrem Merkblatt 16 a informiert die Bundesagentur für Arbeit über das Werkvertragsverfahren für Unternehmen aus den neuen Mitgliedstaaten der EU.
An wen kann ich mich wenden?
Als Ansprechpartner rund um das Thema Einstellung und Beschäftigung dient Ihnen die Bundesagentur für Arbeit. Sie können sich auch an private Arbeitsvermittler wenden.

