
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Falls Sie über einen nicht in Deutschland erworbenen Berufs-, Schul- oder Studienabschluss verfügen und Fragen zur Anerken- nung dieses Abschlusses haben, erhalten Sie unter folgenden Links Informa- tionen und Hilfestellung:
- Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Techniologie - BQ-Portal
- Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (pdf)
- anabin - Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
- Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein- Westfalen
- Wegweiser des Landes Nordrhein-Westfalen für die Anerkennung von im Ausland erworbenenen Bildungsnachweisen und Qualifikationen von Zuwanderinnen und Zuwanderern (pdf)
- Westdeutscher Handwerkskammertag
Bürgerinnen und Bürger aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Praktische Tipps für Unternehmerinnen und Unternehmer aus anderen Staaten der Europäischen Union
In diesem Leitfaden haben wir einige Informationen für Sie zusammengestellt, um Ihnen als nicht-deutscher Bürgerin beziehungsweise nicht-deutschem Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union Ihre Ansiedlung im Einzugsbereich des Einheitlichen Ansprechpartners Mittleres Ruhrgebiet zu erleichtern. Sie erhalten einen Überblick über die erforderlichen Formalitäten sowie über diejenigen Unterlagen, die Sie benötigen. Im folgenden wird anstelle des Begriffs "Europäische Union" die Abkürzung "EU" benutzt.Grundsätzlich gilt innerhalb der EU-Mitgliedstaaten "Freizügigkeit" und "Gewerbefreiheit", das heißt, dass EU-Bürgerinnen und EU-Bürger in allen Mitgliedstaaten ihren Wohnsitz nehmen und ein Unternehmen gründen dürfen. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer sogenannten Freizügigkeitsbescheinigung und benötigen keine spezielle Arbeitserlaubnis. Auch besteht keine Visumspflicht.
Freizügigkeit
Als Bürgerin oder Bürger aus einem anderen Staat der Europäischen Union benötigen Sie eine Freizügigkeitsbescheinigung, um in Deutschland Ihr Unternehmen gründen zu können. An dieser Stelle informieren wir Sie darüber, welche Voraussetzungen und Unterlagen von Ihnen mitzubringen sind, wenn Sie eine Freizügigkeitsbescheinigung beantragen.
Ansiedlung Ihres Unternehmens
Jedes Unternehmen muss zunächst angemeldet werden, um seine Tätigkeit aufnehmen zu können. Hier informieren wir Sie über die Formalitäten, die Sie zur Anmeldung Ihres Unternehmens in unserer Region erledigen müssen.
Beginnen Sie am besten frühzeitig mit den
Vorbereitungen für Ihre An- oder Umsiedelung, um Ihrem Unternehmen zu
einem möglichst problemlosen Start zu verhelfen. Gerne unterstützen wir
Sie bei Ihrem Vorhaben. Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.

