
Kontakt:
IHK Mittleres Ruhrgebiet
Ostring 30 - 32
44787 Bochum
Tel.: 0049 234/9113-0
Fax: 0049 234/9113-110
E-Mail: ihk@bochum.ihk.de
Südwestfälische IHK
Hauptgeschäftsstelle
Bahnhofstrasse 18
58095 Hagen
Tel.: 0049 2331/390-0
Fax: 0049 2331/13586
E-Mail: sihk@hagen.ihk.de
IHK Nord Westfalen
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
Tel.: 0049 251/707-0
Fay: 0049 251/707-325
E-Mail: muenster@ihk-nordwestfalen.de
Links:
Die Industrie- und Handelskammer (IHK)
Die Industrie- und Handelskammer ist im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie in folgende Verfahren involviert:
- Gaststättenunterrichtung
- Sachkundeprüfung freiverkäufliche Arzneimittel
- Fachkundeprüfung für den Handel mit Waffen
- Links
Gaststättenunterrichtung
Wer an verantwortlicher Stelle (Inhaber oder leitender Mitarbeiter) in einem Gastronomiebetrieb tätig sein will, muss, sofern keine Ausnahmen geltend gemacht werden können, gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz durch eine Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer nachweisen, dass er oder sein Stellvertreter über die Grundzüge der für den Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und mit ihnen als vertraut gelten kann.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Homepage der IHK Mittleres Ruhrgebiet (pdf-Datei).
Ihr Ansprechpartner bei der Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet, zuständig für die Standorte Bochum, Herne, Hattingen und Witten:
Gerd Böhlen
Telefonnummer: 0234 / 91 13 – 165
Fax.: 0234 / 91 13 – 235
E-Mail: boehlen@bochum.ihk.de.
Ihr Ansprechpartner bei der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen zu Gelsenkirchen, zuständig für die Standorte Bottrop und Gelsenkirchen:
Frau Beate Freynik
Telefonnummer: 0209 / 388 - 100
Fax: 0209 / 388 - 101
E-Mail: bfreynik@ihk-nordwestfalen.de.
Ihr Ansprechpartner bei der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen, zuständig für die Standorte Hagen, Herdecke, Wetter, Sprockhövel,Gevelsberg, Ennepetal, Schwelm, Breckerfeld:
Frau Nicole Lanver
Telefonnummer: 02331 / 390 - 276
Fax: 02331 / 390 - 270
E-Mail: lanver@hagen.ihk.de.
Sachkundeprüfung freiverkäufliche Arzneimittel
In Deutschland dürfen Arzneimittel grundsätzlich nur über Apotheken in den Verkehr gebracht werden. Sie sind in der Regel erkennbar durch die Aufdrucke „apothekenpflichtig“ oder „verschreibungspflichtig“. Außerhalb von Apotheken dürfen nur sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel vertrieben werden. Welche Arzneimittel freiverkäuflich sind, ergibt sich aus den §§ 44 - 46 des Arzneimittelgesetzes und aus der Verordnung über die Zulassung von Arzneimitteln für den Verkehr außerhalb der Apotheken. Beispiele für freiverkäufliche Arzneimittel sind Baldrian-Extrakt, Kamillen-Extrakt, Knoblauchöl, Pfefferminzwasser.
Für den Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln bedarf es der Sachkenntnis des Unternehmers oder einer mit der Leitung des Unternehmens bzw. Verkaufs beauftragten Person. Wer seine Sachkenntnis nicht durch Prüfungen und andere Nachweise (siehe hierzu §§ 10 und 11 der Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln) nachweisen kann, muss eine Sachkenntnisprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer ablegen, in deren Bezirk sein Beschäftigungsort oder seine Aus- oder Fortbildungsstätte liegt oder der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Homepage der IHK Mittleres Ruhrgebiet (pdf-Datei).
Ihr Ansprechpartner bei der Industrie- und Handelskammer Essen, zuständig für die Standorte Bochum, Herne, Hattingen und Witten:
Frau Adelheid Weihrauch
Telefonnummer: 0201 / 18 92 - 237
Fax.: 0201 / 18 92 - 172
E-Mail: adelheid.weihrauch@essen.ihk.de.
Ihr Ansprechpartner bei der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, zuständig für die Standorte Bottrop, Gelsenkirchen, Hagen, Herdecke, Wetter, Sprockhövel, Gevelsberg, Ennepetal, Schwelm und Breckerfeld:
Frau Kerstin Schäfer
Telefonnummer: 0231/ 54 17 - 140
Fax: 0231/ 54 17 -329
E-Mail: k.schaefer@dortmund.ihk.de.
Fachkundeprüfung für den Handel mit Waffen
Wer mit Waffen handeln will, bedarf der Erlaubnis der für seinen Wohnsitz zuständigen Behörde. Das ist bei kreisfreien Städten das Polizeipräsidium, ansonsten die zuständige Polizeibehörde. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde besitzt.
Die Fachkunde gilt als gegeben, wenn der Antragsteller als Büchsenmachermeister die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt. Andernfalls muss er eine Prüfung vor dem Staatlichen Prüfungsausschuss der Bezirksregierung ablegen. Diese sind bei den Industrie- und Handelskammern eingerichtet.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Homepage der IHK Mittleres Ruhrgebiet (pdf-Datei).
Ihr Ansprechpartner bei der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen (Münster):
Herr Jürgen Graszt
Telefonnummer: 0251 / 707-227
Fax.: 0251 /707-383
E-Mail: graszt@ihk-nordwestfalen.de
Links
Weitere Informationen finden Sie auf den Homepages der
- IHK Mittleres Ruhrgebiet für die Standorte Bochum, Herne, Hattingen und Witten
- Südwestfälischen IHK zu Hagen für die Standorte Hagen, Herdecke, Wetter, Gevelsberg, Sprockhövel, Schwelm, Ennepetal und Breckerfeld
- IHK Nord Westfalen zu Münster für die Standorte Bottrop und Gelsenkirchen.

