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Das Geschmacksmuster

Das Geschmacksmuster schützt das Design dreidimensionaler Gegenstände von beispielsweise Möbeln, Autos oder Spielzeug. Auch für zweidimensionale Muster wie Stoffe, Tapeten, Logos, Grafiken oder Icons kann man ein Geschmacksmuster anmelden. Das eingetragene Geschmacksmuster verleiht Ihnen das alleinige Recht, das Design zu benutzen. Zudem können Sie es anderen verbieten, das Design ohne Ihre Zustimmung zu verwenden. Hiervon sind alle denkbaren Handlungen umfasst, die sich auf Ihr Design beziehen - beispielsweise das Anbieten von Produkten, bei denen Ihr Design verwendet wird, deren Herstellung, Veräußerung oder Ein- und Ausfuhr. Der Geschmacksmusterschutz entsteht mit der Eintragung des Musters in das Geschmacksmusterregister. Er kann bis zu 25 Jahre nach dem Anmeldetag aufrecht erhalten werden. Beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Geschmacksmuster gelten ausschließlich für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie wollen Ihr Design europa- oder weltweit vermarkten? Dann können Sie auch ein EU-weites Gemeinschaftsgeschmacksmuster oder internationales Geschmacksmuster anmelden.