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- Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK
- GründerZeiten Nr. 24: Betriebliche Versicherungen. Versicherungsschutz für Selbständige: Risiken erkennen - Risiken vermeiden
- GründerZeiten Nr. 41: Persönliche Absicherung für Existenzgründer und Unternehmer
- Bundesagentur für Arbeit: Hinweise zum Pflichtversicherungs-verhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung
- "12 Tipps zur persönlichen Absicherung"
- Checkliste für Betriebe "Was soll ich versichern?"
Betrieblicher Versicherungsschutz
Inhaltsverzeichnis
Das unternehmerische Risiko, das jeder Selbständige tragen muss, kann niemand versichern.
Wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten, sollten Sie die Risiken, denen Ihr Unternehmen ausgesetzt ist, sorgfältig prüfen. Sie können Vorsorge gegen Schäden, die zum Beispiel durch Einbruch, Wasserrohrbruch oder Fahrlässigkeit entstehen, treffen. Wenn Sie das Risikopotenzial beziffert haben, können entsprechende Versicherungsverträge abgeschlossen werden. In einigen Branchen sind Versicherungen wie die Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Zusätzlich können Sie freiwillige Versicherungen abschließen, wenn Sie diese als erforderlich ansehen. Vor Ihrer Entscheidung, bestimmte betriebliche Versicherungen abzuschließen, sollten Sie folgenden Grundsatz beachten: Versichern Sie zuerst die Risiken, bei denen ein Schaden die größten finanziellen Folgen für Ihr Unternehmen haben kann. Dann sichern Sie sich gegen Risiken ab, bei denen die Wahrscheinlichkeit des Eintritts von Schäden am höchsten scheint.
Nachfolgende Vorschläge können und sollen dabei nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Zu unterscheiden ist zwischen der betrieblichen und der persönlichen Absicherung.
- Betriebliche Absicherung
- Persönliche Absicherung
- An wen kann ich mich wenden?
- Weitere Informationen / Broschüren
Betriebliche Absicherung
Schäden gegenüber Dritten werden durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Sie zahlt bei Schadenersatzansprüchen zum Beispiel von Kunden, Lieferanten, Besuchern/innen und Beschäftigten und schützt zugleich vor überhöhten und unberechtigten Ansprüchen. Wichtig ist die Mitversicherung von Bearbeitungs-, Auslands- oder Mietsachschäden und von Arbeiten auf fremden Grundstücken. Für Ingenieure, Architekten und Makler gibt es spezielle Berufs- beziehungsweise Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen.
Feuer, Maschinen-, EDV- und Telefonausfall, Montage- und Transportschäden sowie Personalausfall können den gesamten Betrieb lahmlegen. Solange keine Erträge erwirtschaftet werden können, kommt die BU-Versicherung bis zum Wiederaufbau des Betriebs für die laufenden Kosten wie Löhne, Gehälter, Miete, Zinsen und so weiter auf. Für Freiberufler gibt es die Praxisausfallversicherung. Sie übernimmt die fortlaufenden Betriebskosten, Löhne, Gehälter, Pacht und so weiter, wenn der/die Unternehmensinhaber/in ausfällt. Es handelt sich um eine spezielle Form der Ertragsausfallabsicherung,die auf Kleinbetriebe und Selbständige zugeschnitten ist.
Die Directors & Officers Vermögensschadenversicherung richtet sich insbesondere an GmbH-Geschäftsführer/innen und Vorstände von Aktiengesellschaften. Sie übernimmt das Risiko der persönlichen Haftung.
Hier werden Schäden erstattet, die durch Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung von versicherten Sachen durch Diebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch entstanden sind.
Diese übernimmt im Schadensfall die Anwalts- und Gerichtskosten. Möglich sind hier vor allem der Arbeitsrechtsschutz, der Sozialrechtsschutz, der Strafrechtsschutz sowie der Kraftfahrzeugrechtsschutz.
Forderungsausfälle aus Warenlieferungen, Werkleistungen und Dienstleistungen werden bei Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers abgesichert.
Die Glasversicherung erstreckt sich auf Schäden, die durch das Zerbrechen von fertig eingesetzten Glasscheiben entstehen.
Sie kommt für alle Schäden an Personen, Sachen und Vermögen auf, die die Fahrerin oder der Fahrer gegenüber Dritten verursacht hat. Schäden am eigenen Fahrzeug sind über die Teil- und Vollkaskoversicherung gedeckt, auch dann, wenn die versicherte Person den Unfall selbst verschuldet hat.
Die Kosten für Sachschäden, die durch austretendes Wasser aus Wasserleitungen oder Wasser- beziehungsweise Heizungsanlagen entstehen, werden erstattet.
Mit der Betriebshaftpflicht- sollte eine Produkthaftpflichtversicherung kombiniert werden. Sie tritt in Kraft, wenn Dritte durch fehlerhafte Produkte Schaden erleiden. Vor allem Hersteller, Lieferanten oder Lizenznehmer sollten an diese Versicherung denken. Oft fehlt die Deckung für Sachschäden, die sich aus dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft ergibt, zum Beispiel Geruchs- und Geschmacksneutralität einer Umverpackung für Lebensmittel. Hinzu kommen Vermögensschäden dann zum Beispiel, wenn ein Produkt des versicherten Unternehmens bei seinen Abnehmern mit anderen Stoffen vermischt, verarbeitet, weiterverarbeitet oder umgestaltet wird. Solche Schäden sind in der Regel nicht gedeckt, weil Vermögensschäden durch hergestellte oder gelieferte Sachen ausgeschlossen sind. Diese Deckungslücke kann durch die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung geschlossen werden.
Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Flugzeugabsturz entstanden sind, werden durch die Feuerversicherung reguliert. Das betrifft Schäden am Gebäude und am Inhalt.
Die Sturmversicherung kommt für Sachschäden an Gebäuden und beweglichen Sachen auf, die sich auf dem versicherten Grundstück befinden.
Der Besitzer bestimmter Anlagen, welche im Umwelthaftpflichtgesetz erwähnt werden, haftet im Falle eines Umweltschadens. Diese Umwelthaftpflichtversicherung schützt vor Schadenersatzansprüchen, wenn durch den Betrieb Boden, Wasser oder Luft verunreinigt wurden.
Persönliche Absicherung
Bei der persönlichen Absicherung sollten Sie sich überlegen, ob für Sie eine private oder gesetzliche Krankenversicherung in Betracht kommt. An weiteren Versicherungsmöglichkeiten sind beispielhaft die Krankentagegeldversicherung, Unfallversicherung, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung, private Pflegeversicherung sowie die gesetzliche Rentenversicherung zu nennen.
An wen kann ich mich wenden?
- Beratung durch Versicherungsmakler und -büros
- Internetangebote
- Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Weitere Informationen / Broschüren
Auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie können Sie folgende Informationsbroschüren bestellen oder als pdf-Datei herunterladen:
- GründerZeiten Nr. 24: Betriebliche Versicherungen. Versicherungsschutz für Selbständige: Risiken erkennen - Risiken vermeiden
- GründerZeiten Nr. 41: Persönliche Absicherung für Existenzgründer und Unternehmer
Die Bundesagentur für Arbeit gibt Hinweise zur freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung. Diese Informationen stehen als pdf-Datei zur Verfügung.
Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie gibt "12 Tipps zur persönlichen Absicherung" (pdf-Datei) und stellt die Checkliste für Betriebe "Was soll ich versichern?" (pdf-Datei) zur Verfügung.

