Berichtspflichten
- Allgemeines
- Statistics Explained - der Leitfaden zur europäischen Statistik
- Statistisches Bundesamt und Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)
- Online-Erhebungen
- Offenlegungspflicht
Allgemeines
Alle in der Europäischen Union tätigen Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Informationen über ihre Tätigkeiten vorzulegen, damit die Behörden Statistiken erstellen können. Art und Umfang der vorzulegenden Informationen hängen vom jeweiligen EU-Mitgliedstaat ab.
Alle EU-Mitgliedstaaten erheben ihre eigenen Daten und lassen sie von ihren statistischen Ämtern prüfen und auswerten. Diese Daten werden anschließend dem statistischen Amt der Europäischen Union, Eurostat, übermittelt, das diese aufarbeitet und veröffentlicht.
Europäische Statistiken können Ihrem Unternehmen eine Hilfestellung bei der Beurteilung von Märkten und der Entwicklung Ihrer Geschäftsstrategie bieten.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission.
Die Homepage des Europäischen Statistikamtes Eurostat erhalten Sie ebenfalls interessante Informationen.
Im Folgenden erhalten Sie noch einen kleinen Überblick über beteiligte Behörden und Institutionen sowie einige nützliche Links.
Statistics Explained - der Leitfaden zur europäischen Statistik
Statistics Explained ist eine offizielle Eurostat-Website und präsentiert alle möglichen statistischen Themen in leicht verständlicher Form. Zusammen bilden die Texte eine umfassende Enzyklopädie der europäischen Statistik.
Link zur Homepage von Statistics Explained (in englischer Sprache)
Statistisches Bundesamt und Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)
Die bundesweiten amtlichen Statistiken werden in Zusammenarbeit mit den Statistischen Ämtern der 16 Länder durchgeführt. In Deutschland ist das Statistische Bundesamt zuständig für die Erstellung und Veröffentlichung der Bundesergebnisse und bei einigen Statistiken auch für die Erhebung. Im Bundesstatistikgesetz sind die Verpflichtungen und Befugnisse geregelt.
Auch der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) bietet Ihnen auf seiner Homepage umfassende Informationen, falls Sie zur Mitwirkung an einer statistischen Erhebung verpflichtet sind.
Online-Erhebungen
Zur Entlastung der Auskunftspflichtigen stehen die beiden Online-Meldeverfahren IDEV und eSTATISTIK.core zur Verfügung. Unternehmen und Behörden, die im Rahmen der amtlichen Statistik berichtspflichtig sind, können damit ihre statistischen Daten online via Internet an die amtliche Statistik übermitteln. Weitere Informationen finden Sie beim Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW).
Offenlegungspflicht
Seit dem 01.01.2007 müssen nach dem „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)“ Jahresabschlussunterlagen elektronisch beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers, dem Bundesanzeiger-Verlag in Köln, eingereicht und dort veröffentlicht werden. Interessierte können zu Informationszwecken die Unternehmensdaten im Unternehmensregister und im elektronischen Bundesanzeiger kostenfrei einsehen.

