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Außenhandel

Unter Außenhandel versteht man den Austausch von Waren, Dienstleistungen und Kapital über internationale Grenzen oder Hoheitsgebiete. Hierbei sind die geltenden Zollbestimmungen sowie Einfuhr- und Handelsbeschränkungen zu beachten. In der Europäischen Union sind diese Vorgaben einheitlich geregelt worden, um einen funktionierenden Binnenmarkt zu gewährleisten.

Die Industrie- und Handelskammern bieten Ihnen Beratung und nähere Informationen zu den geltenden Export- und Importregelungen sowie zum Waren- und Dienstleistungsverkehr in der Europäischen Union:

Die Deutschen Auslandshandelskammern bilden ein Netzwerk, das nützliche Informationen zu ausländischen Märkten zur Verfügung stellt und Dienstleistungen wie beispielsweise eine Markteinstiegsberatung anbietet.

Auch das Auswärtige Amt nimmt die Aufgabe wahr, das Interesse deutscher Unternehmen an einer Geschäftstätigkeit im Ausland zu fördern und zu unterstützen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie informiert sowohl auf seiner Homepage als auch auf seinem Außenwirtschaftsportal iXPOS über Themen des Außenhandels.

Auf dem Außenwirtschaftsportal des Landes NRW finden Sie Informationen zum Thema Außenwirtschaftsförderung.

Darüber hinaus unterstützt die "Germany Trade and Invest GmbH" sowohl deutsche Exporteure als auch ausländische Unternehmen, die als Investoren nach Deutschland kommen wollen.

Zollinformationen sowie eine Aufstellung der örtlich zuständigen Hauptzollämter und Zollämter erhalten Sie bei den Auskunftsstellen der Zollverwaltung des Bundesministeriums der Finanzen.

Auf der Website des InformationsSystems Außenhandel - ISA - des Landesbetriebes IT.NRW können Sie Datenmaterial über die aktuellen Handelsbeziehungen Nordrhein-Westfalens mit dem Ausland abrufen.