Arbeitsschutz und Sicherheit
- Allgemeines
- Die Berufsgenossenschaften und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
- Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- Die Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen (NRW)
- Die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen
- Das Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA NRW)
Allgemeines
Beim Einstieg in die Selbständigkeit haben Unternehmerinnen und Unternehmer eine Vielzahl von Regelungen zum Arbeitsschutz für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beachten und einzuhalten. Zum einen ist die Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu sichern und zu fördern, zum anderen ist die Öffentlichkeit vor gefährlichen Anlagen und Produkten zu schützen.
Auf dieser Seite erhalten Sie nützliche Informationen und Links zu Behörden und Institutionen, bei denen Sie detaillierte Auskünfte zum Thema Arbeitsschutz erhalten können.
Die Berufsgenossenschaften und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Jede Unternehmerin und jeder Unternehmer ist verpflichtet, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden, damit diese bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten versichert sind. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigte. Sie haben es sich zur Aufgabe gemacht, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Beschäftigte, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit leiden, werden durch die Berufsgenossenschaft medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin berät als maßgebliche Ressortforschungseinrichtung das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in allen Fragen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsbedingungen.
Die Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen (NRW)
Auf der Homepage der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen erhalten Sie zum Thema Arbeitsschutz umfangreiche Informationen und Hinweise. Dort erfahren Sie auch die rechtlichen Grundlagen.
Die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen
Die Dezernate Arbeitsschutz bei den Bezirksregierungen überwachen den Arbeitsschutz in ihrer jeweiligen Region und sind mit ihren Außenstellen ortsnahe Ansprechpartner für Arbeitgeber/-innen und Beschäftigte. Die Arbeitschutzverwaltung setzt sich für die Einhaltung von Arbeitsschutzstandards und die Beseitigung von Gesundheitsgefahren ein und steht zudem auch als Beschwerdestelle bereit, wenn der innerbetriebliche Beschwerdeweg ausgeschöpft ist.
Die Bezirksregierung Arnsberg ist zuständig für
- die Stadt Bochum
- die Stadt Hagen
- die Stadt Herne
- den Ennepe-Ruhr-Kreis mit den kreisangehörigen Gemeinden Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, Wetter und Witten.
Die Bezirksregierung Münster ist zuständig für
- die Stadt Bottrop
- die Stadt Gelsenkirchen.
Das Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA NRW)
Das Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen (LIGA NRW) bietet insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen Beratung und Unterstützung. Es unterstützt das Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales sowie die Bezirksregierungen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Im Bereich der Geräte- und Produktsicherheit führt es Laboruntersuchungen zur Marktüberwachung durch.


