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Anmeldung Ihres Unternehmens
Inhaltsverzeichnis
- Allgemeines
- Zulassung bei der Berufskammer
- Gewerbeanmeldung
- Steuernummer
- Betriebsnummer
- Gesetzliche Unfallversicherung
Allgemeines
Bei der Anmeldung eines Unternehmens sind je nach Art der Tätigkeit und des Betriebes verschiedene Verfahrensschritte erforderlich. Hierüber geben wir Ihnen auf dieser Seite einen grundlegenden ersten Überblick sowie nützliche Links zu Seiten, die Ihnen weiterführende Informationen bieten.Zulassung bei der Berufskammer
Bei zahlreichen beruflichen Tätigkeiten ist es erforderlich, Mitglied in der für diesen Beruf zuständigen Kammer zu werden. Dies ist beispielsweise bei den sogenannten "Freien Berufen" wie Tierärztin und Tierarzt, Rechtsanwältin und Rechtsanwalt, Ingenieurin und Ingenieur der Fall. Die Berufsangehörigen müssen der jeweiligen Kammer ihre berufliche Qualifikation nachweisen und einen Antrag auf Zulassung stellen. Die Berufskammern führen Mitgliederverzeichnisse und üben die Berufsaufsicht aus.Bei Ausübung einer handwerklichen Tätigkeit ist die Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis für zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe bei der Handwerkskammer erforderlich.
Alle Gewerbetreibenden, die keiner speziellen Berufskammer angehören oder zuzuordnen sind, werden automatisch Mitglieder der örtlichen Industrie- und Handelskammer.
Nähere Informationen sowie Links zu den einzelnen Berufskammern erhalten Sie unter dem Menupunkt "Unser Angebot - Beratung der Kammern".
Gewerbeanmeldung
Vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit müssen Sie Ihr Unternehmen bei der örtlichen Gewerbemeldestelle der Kommune, in der Ihr Unternehmen seinen Betriebssitz hat, anmelden. Eine Anmeldung bei der Gewerbemeldestelle ist ebenfalls im Falle der Eröffnung einer Zweigstelle, der Übernahme eines bestehenden Betriebes oder der Änderung der Rechtsform Ihres Unternehmens erforderlich. Nähere Hinweise hierzu erhalten Sie auf der Website der Stadt Bochum.Die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit ist nicht bei der Gewerbemeldestelle anzumelden beziehungsweise anzuzeigen. Freie Berufe sind zum Beispiel Journalistin und Journalist, Dolmetscherin und Dolmetscher, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe oder technische Berufe wie Architektinnen und Architekt. Die Einstufung einer Tätigkeit als Freier Beruf wird im Zweifelsfall vom Finanzamt vorgenommen. Nähere Informationen erhalten Sie auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie in der Broschüre "Gründerzeiten Nr. 45" (pdf-Datei).
Auf der Seite "Unternehmensgründung - Gründung" finden Sie das Formular "Gewerbeanmeldung". Die Seite "Unternehmensgründung - Infocenter Gewerbeanmeldung NRW" liefert Ihnen konkrete Informationen, welche Unterlagen und Verfahrensschritte für die Anmeldung Ihrer Tätigkeit erforderlich sind.
Steuernummer
Für Ihre steuerrechtliche Erfassung benötigen Sie eine Steuernummer. Diese ist von Ihnen bei Ihrem zuständigen Finanzamt zu beantragen. Bei Anmeldung Ihres Gewerbes bei der Gewerbemeldestelle ergeht automatisch eine Mitteilung an das zuständige Finanzamt, das sich daraufhin mit Ihnen in Verbindung setzt. Um zeitliche Verzögerungen zu vermeiden, ist es jedoch ratsam, sich bei Anmeldung Ihres Unternehmens unverzüglich selbst an das Finanzamt zu wenden und eine Steuernummer zu beantragen.Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie auf der Website www.finanzamt.nrw.de
Betriebsnummer
Bei der Einstellung von Arbeitskräften erhalten Sie von der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer. Diese dient unter anderem zur Identifikation des Unternehmens und seiner Beschäftigten bei der Sozialversicherung. Nähere Informationen sowie Zugang zu den erforderlichen Formularen erhalten Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf der Seite "Unternehmensgründung - Einstellung und Beschäftigung".
Gesetzliche Unfallversicherung
Falls Sie Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beschäftigen, müssen diese bei der Berufsgenossenschaft pflichtversichert werden. Im Falle der Anmeldung Ihres Gewerbes bei der Gewerbemeldestelle ergeht automatisch eine Mitteilung über Ihre Unternehmensgründung an den Zentralverband der Berufsgenossenschaften. Die zuständige Berufsgenossenschaft sendet Ihnen daraufhin einen Fragebogen zur Unternehmensbeschreibung mit Hinweisen zur Pflichtversicherung zu.Einige Gruppen von Unternehmerinnen und Unternehmern sind kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Hierzu gehören beispielsweise Selbständige im Gesundheitsdienst oder in der Landwirtschaft.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

