Anmeldeformalitäten
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Anmeldeformalitäten
Wo Sie Ihr Unternehmen anmelden oder anzeigen müssen, hängt davon ab, ob Sie als Freiberufler tätig sind oder als Gewerbetreibende oder Gewerbetreibender:- Gewerbetreibende: Hierzu gehören alle Unternehmen mit Ausnahme der Freiberufler sowie der Landwirtschaft und der Fischerei. Sie müssen ihr Gewerbe bei der Gewerbemeldestelle der Stadt, in der Ihr Unternehmen seinen Geschäftssitz hat, anzeigen. Auch die Übernahme eines bestehenden Gewerbebetriebes muss angezeigt werden. Welche Unterlagen für die Gewerbeanzeige benötigt werden, richtet sich nach der Rechtsform des Unternehmens. In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:
- Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass), eventuell Vollmacht der Gewerbetreibenden oder des Gewerbetreibenden
- Gewerbemeldeformular
- bei Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern, Vorständen oder Prokuristinnen und Prokuristen: Handelsregisterauszug
- bei der oder dem 1. Vorsitzenden eines eingetragenen Vereins: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Eintragung in die Handwerksrolle die Handwerkskarte (erhältlich bei der Handwerkskammer)
- Kopie des gewerblichen Mietvertrages
- Erlaubnis oder Genehmigung bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten
- Meldebescheinigung und falls bereits vorhanden die Freizügigkeitsbescheinigung.
- Freiberufler müssen sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt selbst anmelden. Sie erhalten dort eine Steuernummer. Das Finanzamt benötigt für die Anmeldung generell Angaben
- zu Ihren persönlichen Verhältnissen
- zum Unternehmen
- zur Besteuerung (voraussichtlicher Umsatz und Gewinn).
Weitere Eintragungen und Meldungen
Welche weiteren Eintragungen und Meldungen Sie vornehmen müssen, richtet sich vor allem nach der Rechtsform und der Tätigkeit Ihres Unternehmens. In der Regel sind folgende Eintragungen und Meldungen erforderlich:Finanzamt
Das Finanzamt teilt gewerblichen und freiberuflichen Gründerinnen und Gründern eine Steuernummer zu. Danach erhalten Sie einen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“, in dem Sie Fragen zu künftigen Umsätzen und Gewinnen beantworten müssen. Gewerbliche Gründerinnen und Gründer erhalten den Fragebogen automatisch nach der Gewerbeanmeldung. Freiberufliche Gründerinnen und Gründer wenden sich direkt an das Finanzamt.
Zuständige Berufsgenossenschaft (BG)
Die Berufsgenossenschaft ist die gesetzliche Arbeitsunfallversicherung für Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter und - je nach Berufsgruppe – auch für Selbständige. Wenn Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie diese bei der zuständigen BG versichern. Je nach Berufsgruppe sind Sie auch selbst verpflichtet, dort eine gesetzliche Unfallversicherung abzuschließen. Wenn nicht, können Sie sich freiwillig versichern lassen. Nähere Informationen auch für ausländische Unternehmen bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.
Agentur für Arbeit - Krankenkasse und Sozialversicherung
Wenn Sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigten, müssen Sie diese versichern. Von der Agentur für Arbeit und von der Krankenkasse bekommen Sie zu diesem Zweck eine Betriebsnummer zugeteilt.
Handelsregister beim Amtsgericht
Das Handelsregister informiert die Öffentlichkeit über die Verhältnisse der eingetragenen Gewerbebetriebe. Es gibt beispielsweise Auskunft darüber, wer ein Unternehmen vertreten darf oder wer für Verbindlichkeiten haftet. Die meisten Gesellschaften müssen in das Handelsregister eingetragen werden, teilweise auch die Einzelunternehmerin und der Einzelunternehmer. Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) wird ins Partnerschaftsregister eingetragen.
Kammern
Für einige Berufsgruppen besteht eine Pflichtmitgliedschaft in den zuständigen Kammern. Nähere Informationen und Links zu den verschiedenen Kammern erhalten Sie auf der Seite "Unser Angebot - Beratung der Kammern".
Versorgungsunternehmen
Wenn Sie nicht von zu Hause aus arbeiten, sondern in Büro- oder Geschäftsräumen, müssen Sie mit Wasser-, Strom-, Entsorgungsunternehmen, eventuell auch Gasversorgungsunternehmen Verträge abschließen.
Telekommunikation/Internet
Setzen Sie sich rechtzeitig mit einem Telekommunikationsunternehmen in Verbindung, um schon vor der offiziellen Geschäftseröffnung über alle notwendigen Telefon-, Fax- und Onlineverbindungen sowie -nummern zu verfügen.

